Für den Besuch der Veranstaltungen in unserem Hause gelten folgende Corona-Regeln:
Es ist also notwendig, dass alle Zuschauer am Einlass einen der folgenden Nachweise – in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument, z.B. den Personalausweis – vorzeigen:
■ | Getestete müssen ein negatives Schnelltest-Ergebnis einer offiziellen Teststelle vorweisen. Der Test darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. |
■ | Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. |
■ | Genesene müssen einen entsprechenden Nachweis vorweisen. Dieser darf mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt sein. |
Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.
[mgcorona]
- Vortrag: Maschinenethik – Prof. Dr. Catrin Misselhorn 25Mai, 2022 19:00 bis 21:00
- Jazzkonzert 02Juni, 2022 20:00 bis 22:30
- Jazzkonzert 07Juli, 2022 20:00 bis 22:30
- Pilates 02September, 2022 08:00 bis 20:00
- Pilates 03September, 2022 09:30 bis 22:00
- Pilates 04September, 2022 08:30 bis 17:00
- ULI BOROWKA – Volle Pulle – Live 2022 10Dezember, 2022 19:00 bis 21:30
- Auktion Brocker 17Dezember, 2022 10:30 bis 15:30